Einfache Anmeldung
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Transparentes System
Mit unserem transparenten System wissen Sie jederzeit über die Kosten Bescheid.
Zuverlässige Partner
Wir begleiten Sie gemeinsam mit unseren Anwälten durch den Prozess und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Sicherstellung der Rechtskonformität
durch unsere Bevollmächtigten
Betroffen sind alle Händler ohne Sitz in Österreich, die Ihre Produkte nach Österreich verschicken.
Diese sind ab dem 01.01.2023 verpflichtet, eine in Österreich ansässige Person zu bevollmächtigen, die gesetzlichen Pflichten der Verpackungsverordnung zu übernehmen. Hierzu muss zwischen den Parteien ein beglaubigter Vertrag über Art und Umfang der Verpflichtung abgeschlossen.
Der Bevollmächtigte meldet den Händler bei dem EDM und einem Dualen System in Österreich an. Jährlich zum 31.03. meldet der Bevollmächtigte die verbrauchten Verpackungen der Produkte, die nach Österreich versendet wurden. Der Händler muss anhand seiner Unterlagen eine Trennung zwischen den in Deutschland und nach Österreich verschickten Produkten vornehmen. Diese Auflistung wird vom Bevollmächtigten in einer jährlichen Erklärung abgeben.
Leider gibt es keine Befreiung für Händler, die nur vereinzelt Produkte nach Österreich verschicken.
Die gute Nachricht:
Wir haben in Absprache mit dem österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ein Verfahren entwickelt, das Ihnen eine einfache Möglichkeit der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten bietet.
Damit ist es uns möglich, Ihnen kostengünstig einen Sachverständigen zur Seite zu stellen, der sich für Sie durch den Meldedschungel kämpft und Ihnen alle Meldungen abnimmt.
Transparente Kosten
Einmalige Anmeldegebühr
Für die Erstanmeldung und Registrierung bei den notwendigen Stellen erheben wir eine einmalige Gebühr von 89,00€.
Verpackungsabgabe-pauschale
Die vorgegebene Verpackungspauschale für alle Händler mit einem Verpackungsaufkomme von weniger als 1.500kg im Jahr beträgt 150,00€.
Jährliche Bearbeitungskosten
Als Bevollmächtigte in Österreich melden wir Sie jährlich bei den zuständigen Stellen an und reichen alle nötigen Nachweise ein, daraus ergeben sich Bearbeitungskosten von 75,00€.
Kosten im Überblick
Im 1. Jahr:
Anmeldegebühr + Verpackungspauschale + Bearbeitungskosten = 314,00 €
Jedes weitere Jahr:
Verpackungspauschale + Bearbeitungskosten = 225,00 €
Der Weg zu Ihrem persönlichen Verpackungs-Bevollmächtigten
Hier der komplette Ablauf, von der Anmeldung bis zum Vertragsabschluss mit dem Verpackungsbevollmächtigten.
1. Registrierung
Registrieren Sie sich bei uns und beantworten Sie unseren Fragebogen.
2. Vorbereitung der Unterlagen
Sobald wir alle nötigen Daten haben, werden wir diese Ihnen die notwendige Vollmacht zuschicken, damit Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann.
Achtung: Es muss keine notarielle Beglaubigung sein!
3. Anmeldung bei den Behörden
Sobald die Verträge unterschrieben und beglaubigt sind, melden wir Sie bei den österreichischen Behörden an.
4. Jährliche Meldung
Jedes Jahr geben wir zuverlässig Ihre Anmeldung an die zuständigen Behörden weiter und übernehmen die anfallenden Kosten.